Recht

Bußgeldkatalog E-Bike: diese Strafen drohen Dir

E-Bike steht angeschlossen an einem Fahrradständer an einer Uferpromenade

Eine rote Ampel, kurz aufs Handy geschaut oder ohne Licht nach Hause gerollt: Auf dem E-Bike gelten dieselben Verkehrsregeln wie auf jedem Fahrrad, und Verstöße stehen mit festen Beträgen im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Dieser Ratgeber zeigt Dir, welche Bußgelder beim E-Bike-Fahren drohen, wann Punkte in Flensburg dazukommen und an welchen Stellen aus einem Bußgeld schnell eine Straftat wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsatz: Ein Pedelec bis 25 km/h zählt rechtlich als Fahrrad. Für Dich gilt darum der Fahrrad-Teil des Bußgeldkatalogs, vom Rotlicht bis zur Beleuchtung.
  • Teuerster Alltagsverstoß: Eine missachtete rote Ampel kostet 60 €, bei mehr als einer Sekunde Rotphase 100 €. Beides bringt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
  • Alkohol: Ab 1,6 Promille begehst Du auf dem E-Bike eine Straftat, inklusive MPU-Risiko für Deinen Autoführerschein.
  • Richtig teuer: Tuning über 25 km/h und ein S-Pedelec ohne Versicherungskennzeichen führen aus dem Bußgeldkatalog hinaus ins Strafrecht.
  • Punkte zählen immer: Punkte aus Fahrrad-Verstößen landen im selben Register wie Auto-Punkte und können Deinen Führerschein gefährden.

Gilt der Bußgeldkatalog fürs E-Bike wie fürs Fahrrad?

Ja, in fast allen Fällen. Das klassische E-Bike ist ein Pedelec mit Motorunterstützung bis 25 km/h und maximal 250 Watt Nenndauerleistung. Der Gesetzgeber stellt es in § 1 Abs. 3 StVG einem Fahrrad gleich. Damit greifen für Dich exakt die Tatbestände, die auch für jeden anderen Radfahrer gelten. Die Beträge stammen aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, der seit dem 9. November 2021 in der aktuellen Fassung gilt.

Eine eigene Kategorie bildet das S-Pedelec mit Unterstützung bis 45 km/h. Es gilt als Kleinkraftrad und fällt bei vielen Tatbeständen unter die strengeren Kfz-Regeln, etwa bei Alkohol, Helm und Versicherung. Die Unterschiede erklärt der Abschnitt weiter unten. Was Dein Rad rechtlich genau ist, klärt unser Grundlagenartikel Was ist ein Pedelec?.

Bußgeldtabelle: die wichtigsten Verstöße im Überblick

Diese Tabelle bündelt die häufigsten Alltagsverstöße mit ihren Regelsätzen. Bei Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall steigen die Beträge jeweils an.

Verstoß mit dem E-BikeBußgeldPunkte
Rote Ampel missachtet60 €1
Rote Ampel, länger als 1 Sekunde rot100 €1
Verbotenes Gehwegfahren55 €, mit Gefährdung 80 €, bei Unfall 100 €–
Handy oder E-Gerät am Lenker benutzt55 €–
Fußgänger am Zebrastreifen nicht gelassen40 €–
Radweg in falscher Richtung befahrenab 20 €–
Ohne Licht bei Dunkelheit20 €, mit Gefährdung bis 35 €–
Freihändig fahren5 €–
Regelsätze laut bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog (Quelle: ADFC), Stand Juli 2026.
Balkendiagramm der Bußgelder für Rad- und E-Bike-Fahrer: rote Ampel bei über einer Sekunde 100 Euro plus ein Punkt, Rotlicht 60 Euro plus ein Punkt, Gehwegfahren ab 55 Euro, Handy 55 Euro, Zebrastreifen 40 Euro, ohne Licht 20 Euro, freihändig 5 Euro
Die Spanne ist groß: Zwischen freihändigem Fahren und dem Rotlichtverstoß liegt fast der Faktor 20, Punkte gibt es nur an der Ampel.

Ab einem Bußgeld von 60 € kommen zusätzlich 28,50 € Gebühren und Zustellkosten hinzu, weil der Fall dann als Bußgeldverfahren mit Bescheid läuft. Aus dem 100-€-Rotlichtverstoß werden so real 128,50 €.

Rote Ampel: der teuerste Alltagsverstoß

Der Rotlichtverstoß ist die Stelle, an der Radfahrer am schnellsten Punkte sammeln. 60 € plus ein Punkt gibt es, wenn Du bei Rot fährst. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, steigt der Satz auf 100 € plus einen Punkt, weil der Querverkehr dann bereits rollt. Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöhen sich die Beträge weiter.

Wichtig für den Alltag: Gilt für Deinen Radweg eine eigene Fahrrad-Ampel, zählt deren Signal. Ohne eigenes Signal richtest Du Dich nach der Ampel für die Fahrbahn. Wer dem Rotlicht ausweichen will, indem er über den Gehweg abkürzt, begeht damit direkt den nächsten Tatbestand aus der Tabelle.

Alkohol auf dem E-Bike: schnell eine Straftat

Beim Alkohol endet der Bußgeldkatalog schneller, als viele denken. Auf dem Pedelec gilt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille: Ab diesem Wert begehst Du eine Straftat nach § 316 StGB, mit Geldstrafe, Eintrag ins Führungszeugnis und in aller Regel einer MPU-Anordnung, die auch Deinen Autoführerschein bedroht. Schon ab etwa 0,3 Promille kannst Du Dich strafbar machen, wenn Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien dazukommen.

Auf dem S-Pedelec gilt zusätzlich die 0,5-Promille-Grenze für Kraftfahrzeuge nach § 24a StVG, in der Probezeit und unter 21 Jahren sogar 0,0 Promille. Alle Grenzwerte, Strafen und Sonderfälle haben wir im Ratgeber E-Bike-Promillegrenze im Detail aufgeschlüsselt.

Handy, Kopfhörer und freihändig fahren

Das Handy am Lenker kostet 55 €, sobald Du es während der Fahrt in der Hand hältst oder bedienst (§ 23 StVO). Erlaubt bleibt die Nutzung in einer Halterung, solange Du sie nur kurz und ohne langen Blick vom Verkehr bedienst. Für Navigation am E-Bike ist eine feste Handyhalterung darum die einzig sinnvolle Lösung.

Musik über Kopfhörer ist grundsätzlich zulässig, solange Du Klingeln, Hupen und Martinshorn noch wahrnimmst. Ist Dein Gehör laut Polizei zu stark abgeschottet, werden 10 € fällig. Freihändig fahren steht mit 5 € im Katalog, die Füße dürfen dagegen kurz von den Pedalen.

Gehweg, Radweg und falsche Richtung

Das Gehwegfahren wurde 2021 deutlich teurer und kostet heute mindestens 55 €. Erwachsene dürfen den Gehweg nur benutzen, wenn er mit „Radfahrer frei“ beschildert ist, und dann ausschließlich in Schrittgeschwindigkeit. Eine Ausnahme gilt für Kinder: Bis zum achten Geburtstag müssen sie auf dem Gehweg fahren, bis zum zehnten dürfen sie es, und eine Begleitperson ab 16 Jahren darf dabei mit aufs Trottoir.

Ein benutzungspflichtiger Radweg (blaues Schild) muss in der ausgewiesenen Richtung befahren werden. Geisterfahren auf dem Radweg kostet ab 20 € und zählt zu den häufigsten Unfallursachen im Radverkehr, weil Autofahrer an Einmündungen mit Verkehr aus dieser Richtung schlicht nicht rechnen.

Beleuchtung: der am leichtesten vermeidbare Posten

Fehlendes oder defektes Licht kostet 20 €, mit Gefährdung anderer bis 35 €. Beim E-Bike ist die Beleuchtung meist fest verbaut und läuft über den Hauptakku, ein Totalausfall ist darum selten. Relevant wird der Tatbestand vor allem, wenn der Akku unterwegs leer ist oder ein Zubehör-Rad ohne festes Licht gefahren wird.

Für solche Fälle genügt ein kleines Steck-Set mit StVZO-Zulassung in der Satteltasche, etwa das toptrek Fahrradlicht-Set mit StVZO-Zulassung bei Amazon*. Achte generell auf die K-Nummer im Lampengehäuse, sie kennzeichnet die amtliche Zulassung; Lampen ohne Prüfzeichen erfüllen die Ausrüstungspflicht nicht.

Tuning und S-Pedelec: wenn es das Strafrecht wird

Die wirklich teuren Fälle stehen gar nicht im Bußgeldkatalog. Wer sein Pedelec über 25 km/h tunt, macht es rechtlich zum Kleinkraftrad ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherung. Schon die Fahrt zur Arbeit erfüllt dann den Straftatbestand des Fahrens ohne Versicherungsschutz nach § 6 PflVG, dazu kommen Probleme bei jedem Unfall. Die komplette Rechtslage samt aller Folgen findest Du im Ratgeber E-Bike-Tuning.

  • S-Pedelec ohne Versicherungskennzeichen: Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat. Was das Kennzeichen kostet und wie Du es bekommst, steht im Artikel E-Bike-Kennzeichen.
  • S-Pedelec ohne Helm: Für das schnelle Pedelec gilt Helmpflicht nach § 21a StVO, ein Verstoß kostet ein Verwarnungsgeld. Die Details liest Du unter E-Bike-Helmpflicht.
  • S-Pedelec ohne Fahrerlaubnis: Es braucht mindestens die Klasse AM. Alles dazu im Ratgeber S-Pedelec-Führerschein.

Punkte in Flensburg: auch ohne Auto-Bezug

Punkte aus Fahrrad-Verstößen landen im selben Fahreignungsregister wie Punkte aus dem Auto. Sie zählen für dieselbe 8-Punkte-Grenze, ab der die Fahrerlaubnis entzogen wird. Besitzt Du keinen Führerschein, werden die Punkte trotzdem gespeichert und stehen einem späteren Erwerb im Weg.

Der häufigste Weg zum Punkt auf dem E-Bike ist der Rotlichtverstoß. Der gefährlichste ist der Alkohol: Bei 1,6 Promille auf dem Rad kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen und bei Nichtbestehen die Fahrerlaubnis entziehen, obwohl Du nie ein Auto angerührt hast.

Fazit: Regeln kennen kostet nichts

Der Bußgeldkatalog fürs E-Bike ist überschaubar: Ampel, Gehweg, Handy und Licht decken fast alle Alltagsfälle ab, und mit ein wenig Aufmerksamkeit bleibt Dein Konto unberührt. Punkte drohen praktisch nur am Rotlicht, das Strafrecht beginnt bei Alkohol ab 1,6 Promille, beim Tuning und beim S-Pedelec ohne Kennzeichen.

Teuer wird es also vor allem dort, wo aus dem Fahrrad rechtlich ein Kraftfahrzeug wird. Halte Dein Pedelec seriennah, sichere Deine Beleuchtung mit einem StVZO-Set ab und behandle Ampeln wie im Auto, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Häufige Fragen

Ja, auch Radfahrer können geblitzt und angehalten werden. Tempolimits durch Verkehrszeichen gelten für alle Fahrzeuge, also auch für Dein Pedelec. Praktisch relevant wird das in Tempo-30-Zonen bergab oder in verkehrsberuhigten Bereichen, wo Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist. Eine generelle Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder gibt es dagegen nicht.

Ja. Punkte werden personenbezogen im Fahreignungsregister gespeichert, ein Führerschein ist dafür keine Voraussetzung. Erreichst Du 8 Punkte, sperrt das den späteren Erwerb einer Fahrerlaubnis, bis die Punkte abgebaut sind.

Ja, in zwei Fällen. Erstens zählen Punkte aus Radverstößen für dieselbe 8-Punkte-Grenze wie Autoverstöße. Zweitens ordnet die Führerscheinstelle nach einer Alkoholfahrt ab 1,6 Promille auf dem Rad regelmäßig eine MPU an; wer sie nicht besteht, verliert die Fahrerlaubnis.

Kinder müssen bis zum achten Geburtstag auf dem Gehweg fahren und dürfen es bis zum zehnten. Eine Begleitperson ab 16 Jahren darf ein Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Für Jugendliche und Erwachsene gilt das Gehwegverbot mit mindestens 55 € Bußgeld. Pedelecs für Kinder sind allerdings ohnehin die Ausnahme, mehr dazu im Kinder-E-Bike-Ratgeber.

Fahren ist erlaubt, allerdings hast Du dann keinen Vorrang gegenüber dem Autoverkehr. Den Vorrang des Zebrastreifens genießt Du nur, wenn Du absteigst und Dein E-Bike schiebst. Lässt Du als Radfahrer einen Fußgänger am Zebrastreifen nicht passieren, kostet das 40 €.

Bis 55 € handelt es sich um ein Verwarnungsgeld: Du zahlst, und die Sache ist ohne Verfahren erledigt. Ab 60 € läuft ein Bußgeldverfahren mit Bescheid, dann kommen 28,50 € Gebühren und Auslagen hinzu und der Verstoß kann mit Punkten verbunden sein.

Für Pedelecs bis 25 km/h gibt es keine Helmpflicht, ein Verstoß ist also gar nicht möglich. Nur auf dem S-Pedelec ist ein geeigneter Schutzhelm nach § 21a StVO Pflicht, dort kostet das Fahren ohne Helm ein Verwarnungsgeld.

Auch Mängel an der vorgeschriebenen Ausrüstung wie Klingel oder Rückstrahler können mit einem Verwarnungsgeld ab 15 € geahndet werden. In der Praxis wird das meist bei Kontrollen zusammen mit der Beleuchtung geprüft.

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