Recht

E-Bike-Beleuchtung nach StVZO: Was Pflicht und was erlaubt ist

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht: Die StVZO verlangt am E-Bike einen Scheinwerfer für weißes Abblendlicht, eine rote Schlussleuchte, einen weißen Rückstrahler vorn, einen roten Rückstrahler der Kategorie „Z“ hinten, gelbe Pedalrückstrahler und eine seitliche Kenntlichmachung (§ 67 StVZO).
  • Zulassung: Jede Lampe braucht eine Bauartgenehmigung, erkennbar an der K-Nummer mit Wellenlinie. Lampen ohne dieses Zeichen sind im Straßenverkehr unzulässig, egal wie hell sie sind.
  • Helligkeit: Die Prüfvorschrift TA 23 verlangt im hellsten Punkt mindestens 10 Lux in 10 m Abstand und begrenzt das Licht oberhalb der Hell-Dunkel-Grenze auf 2 Lux. Gängige E-Bike-Scheinwerfer liefern laut Hersteller 30 bis 150 Lux.
  • Erlaubte Extras seit Juni 2017: Fernlicht, Tagfahrlicht und Bremslicht. Fernlicht schaltest Du per Taster oder Automatik, auf beleuchteten Straßen und bei Gegenverkehr bleibt es aus (§ 17 StVO).
  • Akku-Licht: Hängt die Beleuchtung am Antriebsakku, muss sie nach dem Abschalten der Unterstützung noch 2 Stunden leuchten (Pedelecs ab 2019).
  • Verboten: blinkende Scheinwerfer und blinkende Rücklichter. Anbauhöhe: Scheinwerfer 40 bis 120 cm, Rücklicht 25 bis 120 cm über der Fahrbahn.

Welche Beleuchtung schreibt die StVZO am E-Bike vor?

Ein Pedelec bis 25 km/h ist rechtlich ein Fahrrad, für seine Beleuchtung gilt deshalb § 67 StVZO. Die Vorschrift unterscheidet aktive Leuchten, die selbst Licht abgeben, und Rückstrahler, die fremdes Licht zurückwerfen. Beides zusammen ergibt die Mindestausstattung:

PositionPflichtFarbeAbsatz
Vornein oder zwei Scheinwerfer für Abblendlicht, dazu ein Rückstrahlerweiß§ 67 Abs. 3
HintenSchlussleuchte, dazu ein nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie „Z“ (beides darf in einem Gerät stecken)rot§ 67 Abs. 4
PedaleRückstrahler, nach vorn und hinten wirkendgelb§ 67 Abs. 5
SeiteReflexstreifen an Reifen oder Felgen, reflektierende Speichen bzw. Speichenhülsen oder zwei Speichenrückstrahler je Radweiß bzw. gelb§ 67 Abs. 5
Vorgeschriebene lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad und Pedelec nach § 67 StVZO.

Als Energiequelle für Scheinwerfer und Rücklicht erlaubt § 67 Abs. 1 einen Dynamo, eine Batterie, einen Akku oder eine Kombination daraus. Die Nennspannung der Quelle muss zur Spannung der Lampen passen. Am E-Bike ist der Normalfall, dass die Beleuchtung über den Motor am Antriebsakku hängt. Alles zur übrigen Pflichtausstattung wie Bremsen und Klingel steht im Ratgeber E-Bike und StVZO.

K-Nummer: woran Du eine zugelassene Lampe erkennst

Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad müssen nach § 22a StVZO bauartgenehmigt sein, nur Batterien und Akkus sind davon ausgenommen. Das Kraftfahrt-Bundesamt vergibt dafür ein Prüfzeichen, das am Gehäuse steht: eine Wellenlinie, der Buchstabe „K“ und eine Prüfnummer. Seriöse Händler nennen die Zulassung auch in der Produktbeschreibung, oft als „StVZO-zugelassen“.

Gerade die besonders hellen Lampen haben das Zeichen häufig nicht. Mountainbike-Strahler mit über 1.000 Lumen werfen ihr Licht meist ohne scharfe Hell-Dunkel-Grenze ab und blenden damit den Gegenverkehr. Für den Trail sind sie gemacht, auf der Straße sind sie unzulässig. Das gilt auch für viele günstige Sets von Marktplätzen. Ein Blick auf das Gehäuse klärt die Frage in Sekunden.

Wie hell muss das E-Bike-Licht sein?

Mindestens 10 Lux im hellsten Punkt, gemessen auf einer Wand in 10 Metern Abstand. So steht es in der Technischen Anforderung TA 23, nach der Fahrradscheinwerfer geprüft werden. Gleichzeitig begrenzt die TA 23 das Licht in der Blendzone etwa drei Grad oberhalb des hellsten Punkts auf höchstens 2 Lux. Ein zugelassener Scheinwerfer bündelt sein Licht deshalb auf die Fahrbahn und schneidet es nach oben scharf ab, ähnlich wie ein Auto-Abblendlicht.

Seitenansicht eines E-Bike-Scheinwerfers mit Lichtkegel auf eine Messwand in 10 Metern Abstand: Das Abblendlicht endet an der Hell-Dunkel-Grenze, darunter liegt der hellste Punkt mit mindestens 10 Lux, darüber die Blendzone mit höchstens 2 Lux. Ein gestrichelter Fernlichtkegel reicht weiter nach oben. Daneben die Anbauhöhen: Scheinwerfer 400 bis 1.200 mm, Rücklicht 250 bis 1.200 mm über der Fahrbahn
Ein StVZO-Scheinwerfer leuchtet die Straße aus und schneidet das Licht nach oben ab. Fernlicht ist ein Zusatz für dunkle Strecken ohne Gegenverkehr.

Lux oder Lumen: welcher Wert zählt?

Lumen beschreibt die gesamte Lichtmenge, die eine Lampe abgibt, Lux die Helligkeit an einem bestimmten Punkt. Für Fahrradscheinwerfer mit StVZO-Zulassung geben Hersteller deshalb Lux an: Der Wert zeigt, wie viel Licht tatsächlich auf der Straße ankommt. Wie viel Lumen dafür nötig sind, hängt von der Optik ab. Supernova nennt für den M99 Mini Pro-25 im Abblendlicht 450 Lumen und 150 Lux, im Fernlicht 1.150 Lumen und 260 Lux.

ScheinwerferAbblendlichtFernlichtAnschluss laut Hersteller
AXA Blueline 30 E-Bike30 Lux–6–12 V
AXA Nxt 80 E-Bike80 Lux–6–12 V
Busch & Müller IQ-XS E-Bike High Beam100 Lux (7 W)150 Lux (11 W)E-Bike-Version
ADDVIEW Hammer E120120 Lux–6–48 V
Supernova M99 Mini Pro-25150 Lux (5,2 W)260 Lux (bis 16 W bei 12 V)5–12 V
Beispiele StVZO-zugelassener E-Bike-Scheinwerfer, Werte nach Herstellerangaben in den Produktdaten.

Für das Pendeln in der beleuchteten Stadt reichen Werte um 30 bis 60 Lux. Wer regelmäßig auf dunklen Radwegen über Land fährt, profitiert von 80 Lux und mehr, weil das Licht weiter reicht und Du bei 25 km/h früher siehst, was vor Dir liegt.

Ist Fernlicht am E-Bike erlaubt?

Ja, seit dem 1. Juni 2017. § 67 Abs. 3 StVZO erlaubt Scheinwerfern zusätzlich eine Fernlichtfunktion für weißes Licht. Zwei Bedingungen hängen daran: Der Scheinwerfer braucht für beide Funktionen eine Zulassung, und die Umschaltung erfolgt automatisch oder über ein Bedienteil nach der UN-Regelung Nr. 60. Gemeint ist ein fest montierter Taster am Lenker, ähnlich dem Lichthupen-Schalter am Motorrad. Supernova bezeichnet den M99 Mini Pro-25 als ersten Scheinwerfer mit zugelassenem Fernlicht für 25-km/h-E-Bikes und legt den Fernlichttaster bei.

Für die Benutzung gelten die Regeln aus § 17 StVO wie beim Auto. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung ist Fernlicht tabu. Kommt Dir jemand entgegen oder fährt jemand dicht vor Dir, blendest Du rechtzeitig ab. Auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg heißt das in der Praxis: Fernlicht nur, wenn die Strecke frei ist.

Technisch braucht Fernlicht vor allem Leistung. Supernova gibt für das Fernlicht bis zu 16 W bei 12 V an, Busch & Müller 11 W beim IQ-XS High Beam. Ob Dein Antrieb das liefert, steht in seinem Datenblatt: Bosch nennt für den Lichtausgang seiner Antriebe der Baureihe BDU3xx ca. 12 V und maximal 17,4 W für das Vorderlicht, für das smarte System ca. 12 V und maximal 18 W. Wie Du eine solche Lampe anschließt, erklärt der Ratgeber E-Bike-Beleuchtung nachrüsten.

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Tagfahrlicht und Standlicht

Ebenfalls seit 2017 erlaubt ist eine Tagfahrlichtfunktion. Ihre Lichtstärke und Lichtverteilung richten sich nach der UN-Regelung Nr. 87, die auch für Tagfahrleuchten am Auto gilt. Am Pedelec ist Tagfahrlicht freiwillig, manche Scheinwerfer wie der Busch & Müller IQ-XS E schalten per Sensorautomatik zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht um. Bei Dämmerung muss das Abblendlicht leuchten.

Ein Standlicht hält Rücklicht und oft auch Scheinwerfer einige Minuten lang an, wenn Du an der Ampel stehst. Bei Dynamobeleuchtung wäre sonst alles dunkel. § 67 Abs. 6 erlaubt dafür ausdrücklich, dass im Standlicht auch die Schlussleuchte allein leuchtet. Am E-Bike mit Akkulicht spielt das kaum eine Rolle, weil das Licht ohnehin unabhängig vom Treten brennt.

Bremslicht, Blinker und das Blinkverbot

Schlussleuchten dürfen eine Bremslichtfunktion haben, deren Lichtstärke der UN-Regelung Nr. 50 entspricht. E-Bike-Rücklichter wie das AXA Juno E6-12V leuchten laut Hersteller heller, sobald Du bremst oder langsamer wirst. Verboten bleiben nach § 67 Abs. 3 und 4 dagegen blinkende Scheinwerfer und blinkende Schlussleuchten. Der Blinkmodus vieler Akkulampen ist auf öffentlichen Straßen also unzulässig, auch tagsüber.

Davon getrennt zu sehen sind Blinker als Fahrtrichtungsanzeiger. Sie sind seit Juni 2024 an allen Fahrrädern erlaubt, sofern sie gelb leuchten und eine Genehmigung tragen. Die Details stehen im Ratgeber E-Bike-Blinker nachrüsten.

Licht über den E-Bike-Akku: die 2-Stunden-Regel

§ 67 Abs. 7 StVZO erlaubt Pedelecs ausdrücklich, die Beleuchtung über den Antriebsakku zu versorgen. Damit Du bei leerem Akku nicht im Dunkeln stehst, muss nach der entladungsbedingten Abschaltung des Motors noch mindestens zwei Stunden lang Strom fürs Licht da sein. Alternativ darf der Motor übergangsweise als Lichtmaschine arbeiten. Die Pflicht gilt für Pedelecs, die ab dem 1. Januar 2019 in Verkehr gebracht wurden, ältere Räder sind ausgenommen.

Bosch setzt die Regel über eine Reserve um: Laut Bedienungsanleitung schaltet der Antrieb die Unterstützung sanft ab, die verbliebene Kapazität reicht dann noch für etwa zwei Stunden Beleuchtung. Weitere Verbraucher wie eine Automatikschaltung oder ein am USB-Anschluss geladenes Handy rechnet Bosch dabei nicht ein. Wenn Du weißt, dass es abends knapp wird, lädst Du das Handy also besser vorher.

Anbauhöhen und Montage

EinrichtungMindesthöheHöchsthöhe
Scheinwerfer für Abblendlicht400 mm1.200 mm
Rückstrahler vorn400 mm1.200 mm
Schlussleuchte und Rückstrahler hinten250 mm1.200 mm
Anbauhöhen über der Fahrbahn nach § 67 Abs. 8 StVZO.

Außerdem müssen alle Lampen fest angebracht und gegen unabsichtliches Verstellen gesichert sein (§ 67 Abs. 2). Ein Scheinwerfer, der bei jeder Bodenwelle nach oben kippt, blendet und erfüllt die Vorschrift nicht mehr. Stell den Scheinwerfer so ein, dass die Hell-Dunkel-Grenze einige Meter vor dem Rad auf die Straße fällt. Achte auch darauf, dass nichts das Licht verdeckt: Lenkertaschen, Körbe und Kindersitze schatten Scheinwerfer und Rücklicht gern ab.

Abnehmbare Akkulampen sind zulässig. Sie müssen bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht montiert sein, dürfen tagsüber aber zu Hause bleiben. Für breite Lastenräder gelten Sonderregeln: Ab 1.000 mm Breite brauchen sie zwei Scheinwerfer und zwei Schlussleuchten, paarweise höchstens 200 mm von der Außenkante entfernt, über 1.800 mm Breite die Anbauvorschriften für Pkw nach UN-Regelung Nr. 48.

Was gilt beim S-Pedelec?

Das S-Pedelec bis 45 km/h ist ein Kleinkraftrad und fällt aus § 67 StVZO heraus. Seine Beleuchtung ist Teil der EU-Typgenehmigung des Fahrzeugs, die Lampen tragen deshalb Genehmigungen für Kraftfahrzeuge. Ein Fahrradscheinwerfer mit K-Nummer genügt dort nicht: Busch & Müller weist beim IQ-XS E ausdrücklich darauf hin, dass er für schnelle E-Bikes nicht zugelassen ist. Als Kraftrad fährt das S-Pedelec nach § 17 Abs. 2a StVO außerdem auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht. Mehr zu den Pflichten des schnellen Pedelecs steht im Ratgeber S-Pedelec-Führerschein.

Bußgeld bei mangelhafter Beleuchtung

Fehlt die Beleuchtung oder funktioniert sie nicht, kostet das laut ADFC-Übersicht 20 €, mit Gefährdung anderer 25 € und mit Sachbeschädigung 35 €. Dieselben Beträge gelten, wenn Du das vorhandene Licht bei Dunkelheit nicht einschaltest oder es verdeckt bzw. verschmutzt ist. Rückstrahler zählen dabei zur Beleuchtung. Die vollständige Liste der Fahrrad-Verstöße steht im Bußgeldkatalog fürs E-Bike.

Fazit: K-Nummer, richtige Höhe, kein Blinken

StVZO-konformes Licht am E-Bike folgt drei einfachen Prüfpunkten. Jede Lampe trägt die K-Nummer, der Scheinwerfer sitzt zwischen 40 und 120 cm hoch und ist so geneigt, dass er niemanden blendet, und nichts blinkt. Fernlicht, Tagfahrlicht und Bremslicht sind willkommene Extras, solange sie zugelassen sind und Du das Fernlicht bei Gegenverkehr abschaltest. Wer an einem Rad ohne Licht nachrüsten möchte, findet Anschluss, Spannung und typische Fehler im Ratgeber E-Bike-Beleuchtung nachrüsten.

Häufige Fragen

Ja, seit dem 1. Juni 2017. Der Scheinwerfer braucht für Abblend- und Fernlicht eine Bauartgenehmigung, umgeschaltet wird automatisch oder über einen Taster nach UN-Regelung Nr. 60. Auf durchgehend beleuchteten Straßen ist Fernlicht verboten, bei Gegenverkehr und dicht vorausfahrenden Fahrzeugen blendest Du rechtzeitig ab (§ 17 StVO).

Die Prüfvorschrift TA 23 verlangt mindestens 10 Lux im hellsten Punkt, gemessen in 10 Metern Abstand. Gängige E-Bike-Scheinwerfer liegen laut Herstellerangaben zwischen 30 und 150 Lux. Für dunkle Radwege über Land sind Werte ab etwa 80 Lux angenehm, weil das Licht weiter reicht.

An der K-Nummer am Gehäuse: eine Wellenlinie, der Buchstabe „K“ und eine Prüfnummer. Das Zeichen vergibt das Kraftfahrt-Bundesamt nach § 22a StVZO. Lampen ohne dieses Zeichen sind im Straßenverkehr unzulässig, auch wenn sie sehr hell sind.

Ja. Seit 2017 sind Batterien und Akkus als Energiequelle erlaubt, und Lampen dürfen abnehmbar sein. Bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht müssen sie montiert und eingeschaltet sein. Auch Akkulampen brauchen eine K-Nummer, und ihr Blinkmodus ist im Straßenverkehr verboten.

Ja, bei Pedelecs, die ab dem 1. Januar 2019 in Verkehr gebracht wurden. Hängt das Licht am Antriebsakku, muss es nach der Abschaltung der Unterstützung noch mindestens zwei Stunden Strom bekommen (§ 67 Abs. 7 StVZO). Bosch hält dafür eine Reserve zurück, die laut Bedienungsanleitung für etwa zwei Stunden Beleuchtung reicht.

Am Pedelec nicht. Tagfahrlicht ist seit 2017 als zusätzliche Funktion erlaubt, sofern der Scheinwerfer dafür zugelassen ist. Das S-Pedelec muss als Kraftrad dagegen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.

Nein. § 67 Abs. 4 StVZO verbietet blinkende Schlussleuchten, § 67 Abs. 3 ebenso blinkende Scheinwerfer. Erlaubt ist eine Bremslichtfunktion, bei der das Rücklicht beim Bremsen heller leuchtet. Blinker als Fahrtrichtungsanzeiger sind seit Juni 2024 zulässig, wenn sie gelb leuchten und genehmigt sind.

Nein. Das S-Pedelec ist ein Kleinkraftrad, seine Beleuchtung gehört zur EU-Typgenehmigung und braucht eine Genehmigung für Kraftfahrzeuge. Busch & Müller weist etwa beim IQ-XS E ausdrücklich darauf hin, dass er für schnelle E-Bikes nicht zugelassen ist.

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