Ein Feierabendbier, danach mit dem E-Bike nach Hause: Ob das erlaubt ist, hängt davon ab, welches Rad Du fährst. Die meisten E-Bikes gelten rechtlich als Fahrrad, für schnelle S-Pedelecs greifen dagegen die strengen Regeln fürs Auto. Dieser Ratgeber erklärt Dir die Promillegrenze fürs E-Bike in Deutschland, ab wann es teuer wird und wann sogar Dein Autoführerschein in Gefahr ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Pedelec (bis 25 km/h): gilt als Fahrrad. Die Grenze zur Straftat liegt bei 1,6 Promille, so wie beim normalen Rad.
- S-Pedelec (bis 45 km/h): gilt als Kraftfahrzeug. Hier gelten die Auto-Regeln: 0,5 Promille als Bußgeld-Grenze, ab 1,1 Promille eine Straftat.
- Die 0,3-Promille-Falle: Baust Du einen Unfall oder fährst Schlangenlinien, machst Du Dich schon ab 0,3 Promille strafbar, mit jedem E-Bike.
- Probezeit und unter 21: Auf dem S-Pedelec gilt dann 0,0 Promille, wie im Auto.
- Führerschein in Gefahr: Ab 1,6 Promille auf dem Pedelec ordnet die Behörde eine MPU an. Fällst Du durch, ist auch der Autoführerschein weg.
Pedelec oder S-Pedelec? Davon hängt Deine Promillegrenze ab
Im Alltag heißt fast jedes Rad mit Motor „E-Bike“. Rechtlich zählt aber die Bauart, und die entscheidet über Deine Promillegrenze. Es gibt zwei Klassen, die für das Thema Alkohol wichtig sind:
- Pedelec (bis 25 km/h): Der Motor hilft nur beim Treten und schaltet spätestens bei 25 km/h ab. Über 95 Prozent aller verkauften E-Bikes fallen in diese Klasse. Rechtlich ist ein Pedelec ein Fahrrad.
- S-Pedelec (bis 45 km/h): Der Motor unterstützt bis 45 km/h. Ein S-Pedelec braucht Versicherungskennzeichen und Führerschein und gilt rechtlich als Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad).
Diese Einordnung ist der Schlüssel: Fürs Pedelec gelten die milderen Fahrrad-Regeln, fürs S-Pedelec die strengen Kraftfahrzeug-Regeln. Mehr zu den Klassen liest Du im Ratgeber Was ist ein Pedelec?. Die folgende Grafik fasst zusammen, welche Werte für welches Rad gelten.
Promillegrenze fürs Pedelec (bis 25 km/h): 1,6 Promille
Weil ein Pedelec rechtlich ein Fahrrad ist, gilt für Dich dieselbe Grenze wie für jeden Radfahrer. Ab 1,6 Promille giltst Du laut ADAC als „absolut fahruntüchtig“. Das ist eine Straftat nach § 316 Strafgesetzbuch und zieht spürbare Folgen nach sich:
- eine Geldstrafe in Höhe von etwa einem Netto-Monatsgehalt (rund 30 Tagessätze)
- 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
- eine angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, umgangssprachlich „Idiotentest“)
Die 1,6-Promille-Marke klingt hoch, ist aber schnell erreicht. Wer sie überschreitet, begeht damit direkt eine Straftat und riskiert ein Strafverfahren mit Geldstrafe. Eine feste Bußgeld-Grenze wie beim Auto (0,5 Promille) gibt es fürs Pedelec dagegen nicht. Bis zur Straftat-Grenze wird ein sonst unauffälliger Radler in der Regel nicht belangt. Diese scheinbare Entspannung hat allerdings einen Haken, und der heißt 0,3 Promille (dazu gleich mehr).
Promillegrenze fürs S-Pedelec (bis 45 km/h): 0,5 Promille
Ein S-Pedelec ist rechtlich ein Kraftfahrzeug. Damit gelten dieselben Promillegrenzen wie fürs Auto, geregelt im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Für Dich heißt das:
- Ab 0,5 Promille begehst Du eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem bundesweiten Bußgeldkatalog kostet der erste Verstoß 500 Euro, dazu kommen 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Das ist eine Straftat mit Geld- oder Freiheitsstrafe, mindestens 3 Punkten, Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist.
- In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Regel (§ 24c StVG). Schon geringe Mengen Alkohol ziehen dann ein Bußgeld, einen Punkt und eine Verlängerung der Probezeit nach sich.
Weil das S-Pedelec ohnehin ein Versicherungskennzeichen und einen Führerschein braucht, wiegen Verstöße hier schwerer als beim Pedelec. Details zu Kennzeichen und Zulassung findest Du im Ratgeber E-Bike-Kennzeichen, alles zum Führerschein im Beitrag S-Pedelec-Führerschein.
Die 0,3-Promille-Falle: relative Fahruntüchtigkeit
Der wichtigste Punkt, den viele übersehen: Die genannten Grenzen (1,6 und 0,5 Promille) gelten nur, solange Du unauffällig fährst. Zeigst Du alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, wird es schon ab 0,3 Promille ernst. Das nennt sich relative Fahruntüchtigkeit und gilt für jedes E-Bike, egal ob Pedelec oder S-Pedelec.
Als Ausfallerscheinung zählt zum Beispiel:
- Fahren in Schlangenlinien oder unsicheres Lenken
- ein Sturz oder ein selbst verursachter Unfall
- das Übersehen einer roten Ampel oder eines Stoppschilds
Passiert so etwas mit 0,3 Promille oder mehr im Blut, droht Dir laut ADAC bereits ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Die hohe 1,6-Promille-Marke schützt Dich also nur, wenn wirklich alles glattgeht. Sobald die Polizei einen Anlass hat, sinkt die Grenze drastisch.
Diese Strafen drohen im Überblick
Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Grenzen und Konsequenzen gegenüber. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, gibt Dir aber eine verlässliche Orientierung nach aktuellem Stand.
| Promille | Pedelec (bis 25 km/h) | S-Pedelec (bis 45 km/h) |
|---|---|---|
| ab 0,0 | erlaubt | Probezeit / unter 21: Bußgeld, 1 Punkt |
| ab 0,3 | bei Ausfallerscheinungen: Straftat (relative Fahruntüchtigkeit) | |
| ab 0,5 | ohne Auffälligkeit noch straffrei | 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| ab 1,1 | noch keine feste Straftat-Grenze | Straftat: Geld-/Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug |
| ab 1,6 | Straftat, 2 Punkte, MPU | Straftat, 3 Punkte, MPU |
Die Zahlen zeigen: Das S-Pedelec wird durchgehend strenger behandelt. Beim Pedelec ist die Grenze nominell höher, dafür schlägt hier die MPU-Anordnung besonders hart zu.
Kann ich meinen Autoführerschein verlieren?
Ja, und das überrascht viele. Fürs Pedelec brauchst Du zwar keinen Führerschein, trotzdem kann Dich eine Alkoholfahrt den Autoführerschein kosten. Der Grund: Ab 1,6 Promille meldet die Polizei den Vorfall an die Fahrerlaubnisbehörde. Diese zweifelt dann Deine allgemeine Eignung zum Führen von Fahrzeugen an und ordnet eine MPU an.
Bestehst Du diese Untersuchung nicht, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen. Du darfst dann weder Auto fahren noch ein zulassungspflichtiges S-Pedelec bewegen. Eine betrunkene Fahrt auf dem vermeintlich harmlosen Pedelec kann also die gleiche Wirkung haben wie eine Trunkenheitsfahrt im Auto. Das macht das Thema Promillegrenze auch für reine Fahrradfahrer so wichtig.
Sonderfälle: Schieben, Motor aus und Ausland
Darf ich das E-Bike schieben?
Wer sein Rad betrunken neben sich herschiebt, macht sich laut ADAC nicht strafbar, solange keine Ausfallerscheinungen vorliegen. Schieben ist rechtlich kein Führen eines Fahrzeugs. Der sichere Heimweg zu Fuß mit dem Rad an der Hand ist also eine legale Option.
Gilt die Grenze auch ohne Motor?
Beim S-Pedelec ja. Es bleibt auch mit ausgeschaltetem Motor ein Kraftfahrzeug, die 0,5-Promille-Grenze gilt weiter. Beim Pedelec ändert der Motor an der Einstufung als Fahrrad nichts. Ob Du mit oder ohne Unterstützung fährst, spielt für die Promillegrenze keine Rolle.
Was gilt im Ausland?
Im Ausland gelten oft niedrigere Werte. In der Schweiz, in Frankreich und den Niederlanden liegt die Grenze fürs Radfahren meist bei 0,5 Promille, in Österreich bei 0,8 Promille. Wer im Urlaub aufs E-Bike steigt, informiert sich vorher besser über die örtlichen Regeln.
So bleibst Du sicher und legal unterwegs
Die einzige wirklich sichere Regel lautet: Nach Alkohol das E-Bike stehen lassen. Alkohol verlängert die Reaktionszeit und verschlechtert das Gleichgewicht, beides brauchst Du auf zwei Rädern besonders. Wenn Du getrunken hast, helfen ein paar einfache Grundsätze:
- Zeit einplanen: Der Körper baut Alkohol nur langsam ab, als Faustregel gelten etwa 0,1 Promille pro Stunde. Nach ein paar Bier dauert das schnell den halben Abend.
- Alternative wählen: Öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder der Weg zu Fuß mit geschobenem Rad bringen Dich sicher heim.
- Im Zweifel messen: Wer seine ungefähre Grenze kennen will, kann einen geprüften Alkoholtester nutzen. Er ersetzt kein Verantwortungsbewusstsein, liefert aber einen Anhaltspunkt.
Wichtig: Ein solcher Test gibt nur eine Schätzung. Die tatsächliche Promillezahl hängt von vielen Faktoren ab, und die Wirkung von Alkohol setzt oft früher ein, als das Messgerät anzeigt.
Was eine Trunkenheitsfahrt mit dem Pedelec für den Autoführerschein bedeutet, steht im Ratgeber E-Bike und Führerscheinentzug.
Fazit
Für die Promillegrenze zählt die Bauart Deines E-Bikes. Ein Pedelec gilt als Fahrrad mit der Straftat-Grenze bei 1,6 Promille, ein S-Pedelec als Kraftfahrzeug mit 0,5 Promille als Bußgeld-Grenze. Die eigentliche Falle ist die 0,3-Promille-Marke: Sobald etwas passiert, bist Du schon dort strafbar, mit jedem Rad. Und weil ab 1,6 Promille eine MPU droht, steht am Ende sogar der Autoführerschein auf dem Spiel. Wer nach dem Feierabendbier unsicher ist, fährt mit Bus, Taxi oder dem geschobenen Rad am günstigsten. Wie viel Du beim Radeln überhaupt verbrennst, zeigt Dir nebenbei unser Kalorienverbrauch-Ratgeber.
