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S-Pedelec-Führerschein: Was Du wirklich brauchst

S-Pedelec Führerschein

Für die meisten E-Bikes brauchst Du keinen Führerschein, ein Pedelec ist rechtlich ein Fahrrad. Sobald der Motor aber bis 45 km/h unterstützt, sieht die Sache anders aus: Ein solches S-Pedelec ist ein Kleinkraftrad und verlangt eine Fahrerlaubnis. Dieser Ratgeber zeigt Dir, welcher Führerschein fürs S-Pedelec gilt, ab welchem Alter Du fahren darfst und welche Strafe ohne gültige Fahrerlaubnis droht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pedelec (bis 25 km/h): gilt als Fahrrad, kein Führerschein und kein Mindestalter.
  • S-Pedelec (bis 45 km/h): braucht mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM (Rollerführerschein), ab 16 Jahren.
  • Autoführerschein genügt: Wer die Klasse B besitzt, darf ohne Extra-Schein S-Pedelec fahren, denn Klasse B schließt AM ein.
  • Kein E-Bike-Führerschein: Eine eigene Führerscheinklasse fürs E-Bike gibt es nicht.
  • Ohne Fahrerlaubnis: Wer ein S-Pedelec ohne gültigen Führerschein fährt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG.

Pedelec, S-Pedelec, E-Bike: Wer braucht einen Führerschein?

Im Alltag heißt fast jedes Elektrorad „E-Bike“. Für die Führerscheinfrage kommt es aber auf die genaue Bauart an, genauer gesagt auf die Geschwindigkeit, bis zu der der Motor unterstützt:

  • Pedelec (bis 25 km/h): Der Motor hilft nur beim Treten und schaltet bei 25 km/h ab. Rechtlich ein Fahrrad, deshalb ohne Führerschein, Kennzeichen oder Mindestalter fahrbar. Über 95 Prozent aller verkauften E-Bikes gehören hierher.
  • S-Pedelec (bis 45 km/h): Der Motor unterstützt bis 45 km/h. Damit gilt das Rad als Kleinkraftrad und verlangt eine Fahrerlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und einen Helm.
  • E-Bike mit Gasgriff: Diese seltene Bauart fährt ohne Treten und zählt je nach Tempo als Leichtmofa oder Mofa. Sie spielt im Handel kaum eine Rolle.

Mehr zu den Unterschieden findest Du im Ratgeber Was ist ein Pedelec?. Die folgende Grafik zeigt Dir auf einen Blick, wann Du einen Führerschein brauchst.

Infografik Führerschein fürs E-Bike: Pedelec und E-Bike bis 25 km/h brauchen keinen Führerschein, S-Pedelec bis 45 km/h braucht Führerschein Klasse AM ab 16 Jahren, Klasse B genügt ebenfalls, Ausnahme für vor dem 1. April 1965 Geborene
Ein Pedelec fährst Du ohne Führerschein. Fürs schnelle S-Pedelec brauchst Du mindestens die Klasse AM.

S-Pedelec-Führerschein: Das ist die Klasse AM

Weil ein S-Pedelec rechtlich ein Kleinkraftrad ist, brauchst Du zum Fahren mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM, umgangssprachlich der Rollerführerschein. Diese Klasse gilt für Mopeds und Roller bis 45 km/h und deckt damit auch das S-Pedelec ab. Du kannst sie ab 16 Jahren in der Fahrschule erwerben.

Die gute Nachricht für die meisten Erwachsenen: Wer bereits einen Autoführerschein der Klasse B hat, darf ohne zusätzlichen Schein aufs S-Pedelec. Mit der Klasse B wird die Klasse AM automatisch miterteilt. Einen eigenen „E-Bike-Führerschein“ gibt es also nicht.

Eine Ausnahme betrifft ältere Fahrer: Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf ein S-Pedelec ohne Führerschein fahren. In diesem Fall solltest Du zur Alterskontrolle immer einen Personalausweis dabeihaben.

Diese Pflichten kommen zum Führerschein dazu

Mit der Fahrerlaubnis allein ist es beim S-Pedelec nicht getan. Als Kleinkraftrad bringt es weitere Pflichten mit, die Du kennen solltest:

  • Versicherungskennzeichen: Ein S-Pedelec braucht eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, das Du jährlich neu holst. Details liest Du im Ratgeber E-Bike-Kennzeichen.
  • Helmpflicht: § 21a StVO schreibt einen geeigneten Schutzhelm vor. Als geeignet gelten Motorradhelme sowie spezielle Speed-Pedelec-Helme nach der Norm NTA 8776. Mehr dazu im Ratgeber E-Bike-Helmpflicht.
  • Keine Radwege: Innerorts sind Radwege für S-Pedelecs tabu, Du fährst auf der Straße.
  • Promillegrenze wie beim Auto: Für das S-Pedelec gilt die 0,5-Promille-Grenze, in der Probezeit sogar 0,0. Details im Ratgeber E-Bike-Promillegrenze.

Der Helm ist die einzige dieser Pflichten, die Du direkt selbst besorgst. Ein Speed-Pedelec-Helm nach NTA 8776 bietet mehr Abdeckung als ein normaler Fahrradhelm und ist für Tempo 45 ausgelegt. Wer auf Nummer sicher gehen will, greift zusätzlich zum Motorradhelm.

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Wie bekomme ich den Führerschein Klasse AM?

Den Rollerführerschein machst Du in einer Fahrschule. Der Weg ähnelt dem für andere Klassen, ist aber deutlich kürzer:

  1. In der Fahrschule anmelden und die nötigen Unterlagen einreichen: Personalausweis, ein Passfoto, einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs.
  2. Theorie lernen: Verkehrsregeln, Verkehrssicherheit und Technik. Danach folgt die theoretische Prüfung.
  3. Praktische Ausbildung und Prüfung, meist auf einem Roller, der wie das S-Pedelec auf 45 km/h begrenzt ist.

Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren, in einigen Bundesländern kannst Du die Klasse AM bereits mit 15 erwerben. Die Kosten hängen von Fahrschule und Region ab und liegen meist im Bereich mehrerer hundert Euro. Wer die Klasse B ohnehin plant, spart sich den AM-Schein, weil er darin enthalten ist.

Welche Strafe droht ohne Führerschein?

Ein S-Pedelec ohne gültige Fahrerlaubnis zu fahren, ist kein Kavaliersdelikt. Es zählt als Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz und ist eine Straftat. Möglich sind eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. In manchen Fällen kann sogar das Fahrzeug eingezogen werden.

Wichtig ist das vor allem für Umsteiger, die ihr schnelles Rad für ein normales Pedelec halten. Kläre im Zweifel anhand der Papiere, ob Dein Rad bis 25 oder bis 45 km/h unterstützt. Ein getuntes Pedelec, das über 25 km/h hinaus beschleunigt, wird rechtlich ebenfalls zum Kraftfahrzeug und braucht dann Fahrerlaubnis und Kennzeichen.

Fazit

Ob Du einen Führerschein brauchst, entscheidet die Bauart Deines E-Bikes. Das klassische Pedelec bis 25 km/h fährst Du führerscheinfrei. Fürs schnelle S-Pedelec bis 45 km/h brauchst Du mindestens die Klasse AM, und der Autoführerschein der Klasse B deckt das bereits ab. Dazu kommen Versicherungskennzeichen, Helmpflicht und die strengeren Verkehrsregeln eines Kleinkraftrads. Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, riskiert ein Strafverfahren. Prüfe vor dem Kauf also genau, in welche Klasse Dein Wunschrad fällt, dann bist Du von Anfang an auf der sicheren Seite.

Häufige Fragen

Für ein S-Pedelec bis 45 km/h brauchst Du mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM, den sogenannten Rollerführerschein. Er gilt für Mopeds und Roller bis 45 km/h und deckt damit auch das S-Pedelec ab. Erwerben kannst Du ihn ab 16 Jahren in einer Fahrschule.

Ja. Wer die Klasse B besitzt, darf ohne zusätzlichen Führerschein ein S-Pedelec fahren, denn die Klasse B schließt die Klasse AM automatisch ein. Einen gesonderten Schein musst Du dafür nicht machen.

Nein. Ein Pedelec bis 25 km/h gilt rechtlich als Fahrrad und ist ohne Führerschein, Kennzeichen und Mindestalter fahrbar. Über 95 Prozent aller verkauften E-Bikes fallen in diese Klasse. Nur beim schnellen S-Pedelec bis 45 km/h ist eine Fahrerlaubnis nötig.

Das Mindestalter für die Klasse AM und damit fürs S-Pedelec liegt bei 16 Jahren. In einigen Bundesländern kannst Du die Klasse AM bereits mit 15 Jahren erwerben. Ohne die passende Fahrerlaubnis ist das Fahren nicht erlaubt.

Nein, eine eigene Führerscheinklasse fürs E-Bike existiert nicht. Fürs S-Pedelec gilt die allgemeine Klasse AM für Kleinkrafträder. Wer bereits einen Auto- oder Motorradführerschein hat, besitzt die nötige Berechtigung meist schon.

Die Kosten hängen stark von Fahrschule und Region ab und liegen meist im Bereich mehrerer hundert Euro. Dazu kommen Gebühren für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und die Prüfungen. Wer ohnehin die Klasse B plant, spart sich den AM-Schein, weil er darin enthalten ist.

Das gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz und ist eine Straftat. Möglich sind eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, in manchen Fällen sogar die Einziehung des Fahrzeugs.

Ja. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf ein S-Pedelec ohne Führerschein fahren. Zur Alterskontrolle bei einer Verkehrskontrolle solltest Du in diesem Fall immer einen Personalausweis mitführen.

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